
Europäischer Rat veröffentlicht Änderungsentwurf zur CSRD
Am 24. Februar 2022 hat der Europäische Rat seine Änderungsvorschläge zur Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) veröffentlicht.
Die wesentlichen durch die staatlichen Delegationen eingereichten Änderungsvorschläge umfassen:
Anwendungsbereich
Die Definition des Nettoumsatzes für Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen wurde angepasst.
Veröffentlichungsort
Die Veröffentlichung im Lagebericht soll in einem klar abgegrenzten Abschnitt erfolgen.
Immaterielle Vermögenswerte
Unternehmen sollen über die wichtigsten immateriellen Ressourcen berichten, auf denen das Geschäftsmodell des Unternehmens grundlegend beruht, sowie ihre Abhängigkeit davon und den Wertschöpfungsbeitrag erläutern.
KMU
Die Berichtspflichten für KMUs sollen erleichtert werden und sich an den Informationen orientieren, die große Unternehmen von ihnen verlangen können, wenn sie sich in deren Lieferkette befinden. Auch kleine und mittlere Unternehmen von öffentlichem Interesse sollen nach den vereinfachten KMU-Standards berichten dürfen.
Tochtergesellschaften
Muttergesellschaften sollten auf Gruppenebene berichten. Tochtergesellschaften sollen von der Berichtspflicht ausgenommen werden, wenn auf konsolidierter Ebene die erforderlichen Informationen über die Tochterunternehmen enthalten sind.
Sprache
Wenn auf Gruppenebene berichtet wird, kann ein Mitgliedsstaat, in dem ein Tochterunternehmen sitzt, die Übersetzung des konsolidierten Berichts in eine akzeptierte Sprache verlangen.
Wertschöpfungskette
Offenlegungen zu Unternehmen in den Wertschöpfungsketten, die nicht den Verpflichtungen der Richtlinie unterliegen, sollen gesondert berücksichtigt werden. Für Unternehmen, die auf Probleme der Informationsbeschaffung in ihrer Lieferkette, besonders bei KMU, stoßen, sollen eine Übergangszeit von drei Jahren eingeräumt bekommen.
Einheitliches elektronisches Berichtsformat
Nicht börsennotierte Unternehmen, die der CSRD unterliegen, sollen nicht mehr dazu verpflichtet werden, ihre Rechnungslegungsinformationen im European Single Electronic Format (ESEF) zu veröffentlichen.
Sanktionen
Die im ursprünglichen Text vorgenommene Verschärfung der Strafen wurde ersatzlos gestrichen.
Abschlussprüfung
Mitgliedsstaaten können erlauben, dass für die Abschlussprüfung von finanziellen und Nachhaltigkeits-Informationen der gleiche Prüfer eingesetzt werden kann, aber nicht muss.
Standards für die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Prüfer aus Drittländern müssen nach den von der EU festgelegten Standards oder gleichwertigen Standards prüfen. Was ein „Gleichwertiger Standard“ ist, kann die EU-Kommission in einem delegierten Rechtsakt festlegen.
Qualifikation für Prüfer
Die Dauer der praktischen Ausbildung für Nachhaltigkeitsprüfer wurde von 12 auf 8 Monate verkürzt.
Beratungsausschluss für Prüfer
Das gleichzeitige Prüfen eine Nachhaltigkeitsberichts und das Durchführen von Beratungsleistungen soll ausgeschlossen werden.
Verpflichtung zur Betrugsmeldung
Die auch für Finanzprüfer geltende Verpflichtung Betrug zu melden soll auch für Nachhaltigkeitsprüfer gelten.
Gleichstellung von Prüfern
Unabhängige Prüfungsdienstleister sollen gesetzlichen Abschlussprüfern gleichgestellt werden.
Anpassung der Fristen
- Umsetzung durch die Mitgliedstaaten 18 Monate nach Inkrafttreten
- Umsetzung durch Unternehmen:
- 01. Januar 2024 für Unternehmen, die bereits der NFRD unterliegen (Berichterstattung über die Daten des Jahres 2024 im Jahr 2025)
- 01. Januar 2025 für große Unternehmen, die derzeit nicht der NFRD unterliegen (Berichterstattung der Daten für 2025 im Jahr 2026)
- 01. Januar 2026 für börsennotierte KMU sowie für kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und für firmeneigene Versicherungsunternehmen (Berichterstattung der Daten von 2026 im Jahr 2027)
Weitere Fristen
- Einführung einer Prüfung mit hinreichender Sicherheit (reasonable assurance) sechs Jahre nach Inkrafttreten
- Verabschiedung von Berichtsstandards durch die Kommission
- 31. Oktober 2022 generelle Standards
- 31. Oktober 2023 sektorspezifische und KMU-Standards
Den Entwurf mit dem Gesetzestext im Detail finden Sie hier. Die Gespräche mit dem Europäischen Parlament sollen voraussichtlich im Frühjahr 2022 beginnen.