Auch die Corporate Sustainability Reporting Directive verlangt in Zukunft eine Erklärung, die alle Angaben enthält, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses, der Lage des Unternehmens sowie der Auswirkungen seiner Tätigkeit erforderlich sind.
- Kurze Beschreibung des Geschäftsmodells und der Strategie, inklusive
- der Resilienz des Geschäftsmodells und der Strategie des Unternehmens gegenüber Risiken im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsbelangen;
- der Chancen für das Unternehmen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsbelangen;
- der Pläne des Unternehmens, um sicherzustellen, dass sein Geschäftsmodell und seine Strategie mit dem Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft und mit der Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5 °C im Einklang mit dem Paris-Abkommen vereinbar sind;
- wie das Geschäftsmodell und die Strategie des Unternehmens den Interessen der Stakeholder des Unternehmens und den Auswirkungen des Unternehmens auf Nachhaltigkeitsbelange Rechnung tragen;
- wie die Strategie des Unternehmens in Bezug auf Nachhaltigkeitsbelange umgesetzt wurde;
- Beschreibung der Ziele, die sich das Unternehmen in Bezug auf Nachhaltigkeitsbelange gesetzt hat, und der Fortschritte, die das Unternehmen bei der Erreichung dieser Ziele gemacht hat.
- Beschreibung der Rolle der Verwaltungs-, Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane in Bezug auf Nachhaltigkeitsbelange.
- Beschreibung der Unternehmensrichtlinien in Bezug auf Nachhaltigkeitsbelange;
- Beschreibung von:
- des Due-Diligence-Verfahrens, das in Bezug auf Nachhaltigkeitsbelange durchgeführt wurde;
- die wichtigsten tatsächlichen oder potenziellen nachteiligen Auswirkungen (Principal Adverse Impacts) im Zusammenhang mit der Wertschöpfungskette des Unternehmens, einschließlich seiner eigenen Geschäftstätigkeit, seiner Produkte und Dienstleistungen, seiner Geschäftsbeziehungen und seiner Lieferkette;
- alle ergriffenen Maßnahmen und das Ergebnis dieser Maßnahmen, um tatsächliche oder potenzielle nachteilige Auswirkungen zu verhindern, zu mindern oder zu beheben.
- Beschreibung der wichtigsten Risiken für das Unternehmen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsbelangen, einschließlich der wichtigsten Abhängigkeiten des Unternehmens von solchen Belangen, und wie das Unternehmen mit diesen Risiken umgeht;
- Indikatoren, die für die oben genannten Offenlegung relevant sind.
Das Unternehmen soll auch Informationen über
immaterielle Vermögenswerte offenlegen, einschließlich Informationen über Intellektuelles, Human-, Soziales und Beziehungs-Kapital.
Das Unternehmen soll auch über das
Verfahren zur Ermittlung der Informationen berichten und dabei kurz-, mittel- und langfristige Zeithorizonte berücksichtigen.
Die offengelegten Informationen sollen
zukunftsorientierte und rückblickende Informationen sowie qualitative und
quantitative Informationen enthalten. Gegebenenfalls auch Informationen über die
Wertschöpfungskette des Unternehmens, einschließlich der eigenen Geschäftstätigkeit, Produkte und Dienstleistungen, seiner Geschäftsbeziehungen und seiner Lieferkette.
Weiterhin müssen Details, die ein Unternehmen aus Gründen des Wettbewerbs nicht nennen will, nicht veröffentlicht werden, wenn das zuständige Mitgliedsland dies erlaubt hat.